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Vermietung und Verwaltung

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Anmietung einer Wohnung

Sie können einen Besichtigungstermin mit Sven Rohde vereinbaren unter der Tel. 0162-7054091. Alternativ können Sie das Kontaktformular verwenden.

In der Regel besteht die Miete aus der Kaltmiete und den Nebenkosten, die in Vorauszahlung für Betriebskosten sowie Vorauszahlung für Heizungs- und Warmwasserkosten gegliedert sind.

Die Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete) ist der Betrag, der für die Überlassung der Räumlichkeiten erhoben wird. Bei den Nebenkosten handelt es sich um Betriebskosten, die nach § 556 BGB geregelt werden. Die Betriebskosten werden jährlich nach der gültigen Heizkostenverordnung gemäß § 556 BGB und § 556a BGB abgerechnet.

Alle Kosten zusammen werden als Warmmiete (oder Bruttomiete) bezeichnet.

In einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung sind in den angegebenen Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen alle Kostenarten gemäß der Betriebs- und Heizkostenverordnung berücksichtigt. Nicht enthalten ist Ihr privater Haushaltsstrom, die etwaigen GEZ- oder Telefongebühren sowie die Kosten für ggf. Kabel-Zusatzprogramme und einen Internetanschluss. Bei einigen Häusern kann es zu Abweichungen kommen.

Ist Ihre Wohnung mit einer Gas-Etagenheizung ausgestattet, so erfolgt der Bezug von Gas direkt durch Sie vom Versorger.

Die aktuelle Betriebskostenverordnung finden Sie hier:

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten

Für die Anmietung einer Wohnung müssen Sie die sogenannte Mieterselbstauskunft ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Diese erhalten Sie im Downloadbereich oder bei Sven Rohde.

Der Selbstauskunft legen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises bei und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung/Vorvermieterbescheinigung. Des Weiteren werden zum Nachweis über Ihr Einkommen die letzten drei Lohnabrechnungen o. ä. benötigt. Ggf. ist auch eine Bürgschaftserklärung notwendig.

Bei der Selbstauskunft handelt es sich um einen Fragebogen, den wir von einem Mietinteressenten vor Mietvertragsabschluss ausfüllen und vorlegen lassen. Damit verschaffen wir uns einen Überblick, ob der Mietinteressent nach Abschluss des Vertrages in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Selbstauskunft beinhaltet u. a. Fragen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Angaben zu Personalien als auch Fragen zu bisherigen Mietrückständen, Räumungsklagen, eidesstattlichen Versicherungen, Haftstrafen oder Insolvenz. Auch ob ein Haustier gehalten werden soll oder ein Musikinstrument gespielt wird, oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt werden soll, muss angegeben werden. Der Fragebogen muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, ansonsten ist ein späteres Mietverhältnis, seitens des Vermieters, kündbar. Alle Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Der Fragebogen ist über unseren Makler Sven Rohde zu erhalten oder im Downloadbereich.

Eine Provision zur Anmietung der Wohnung gibt es nicht. Der von uns beauftragte Makler verlangt keine Courtage.

Spätestens bei Einzug in die Wohnung ist eine Kaution zu zahlen. Diese kann nach dem Gesetz, § 551 BGB, zwischen 1-3 Kaltmieten umfassen. Die Zahlung kann in drei gleichen Teilzahlungen erfolgen. Die Kaution kann bar bei Sven Rohde gezahlt werden oder auf das im Mietvertrag angegebene Mietkonto überwiesen werden. In jedem Fall ist ein Nachweis über die Überbringung der Kaution aufzubewahren.

Kündigung

Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Ihre vertragliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden und eine rechtliche Grundlage zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses bei vorgeschlagenen Nachmietern existiert nicht. Über die Vorgehensweise bei einer Kündigung beraten wir Sie gerne.

Eine Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen. Die hierbei einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Diese Fristen beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses.

Nach § 573 BGB muss die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats (inklusive Samstag) schriftlich in unserem Büro in Hardegsen eingegangen sein. Ausschlaggebend ist dabei das Datum des Eingangs bei uns und nicht das Datum des Schreibens oder des Poststempels. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich hier ein Einschreiben zu verwenden.

Eine Kündigung muss von allen Mietern, die im Mietvertrag stehen, unterzeichnet sein.

Eine Zustellung per Email oder Fax ist nicht gültig, da die Kündigung mit originaler Unterschrift eingehen muss.

Denken Sie in jedem Fall daran, sich bei Ihrem zuständigen Strom-, Gasversorger und Telekommunikationsunternehmen (Stadtwerke, Telekom, etc.) zum Ende der Mietzeit abzumelden.

Sollten sowohl Sie, als auch der Nachmieter, eine Ummeldung versäumen, kann es sein, dass Sie eine Rechnung über den Verbrauch des Nachmieters erhalten.

Für die Nebenkostenabrechnung gibt es feste Abrechnungszeiträume. Die Zustellung erfolgt gemäß dem Gesetzgeber innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. In dieser Zeit erhalten wir die Rechnungen der Versorger und Dienstleister für den vergangenen Zeitraum. Die Betriebskostenabrechnung und die eventuelle Heizkostenabrechnung erstellen wir so schnell als möglich.

Eine unterjährige Abrechnung, zum Beispiel zu Ihrem Vertragsende, ist somit nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Kosten, die in die Abrechnung einfließen, vorliegen.

Mangel oder Notfall?

Lesen Sie vorher in Ihrem Vertrag nach, wie die Beseitigung von Schäden oder Kleinreparaturen vertraglich vereinbart wurde. Kleinere Instandsetzungen bis 8% der Nettojahresmiete müssen oft vom Mieter selbst behoben werden.

Drohende Schäden an oder Gefahren durch die Mietsachen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Fällt ein Mangel nicht unter Kleinreparatur, melden Sie diesen am besten telefonisch bei Familie Tewes unter 05505-2797. Bitte halten Sie Ihre gültige Telefonnummer bereit, falls ein Auftrag für einen Handwerker ausgelöst werden muss. Der Handwerker würde dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

Um einen Notfall handelt es sich bei Schäden, die eine sofortige Reparatur benötigen, um größere Schäden zu vermeiden, z. B. Rohrbrüche an Wasser- oder Abwasserleitungen, Totalausfall der Elektro- oder Heizungsanlage im gesamten Haus oder bei Gasgeruch.

Eine Rohrverstopfung oder Schäden, die auch später beseitigt werden können, gelten nicht als Notfall. Schäden, die keine unmittelbare Gefahr darstellen sind z. B. der Ausfall nur eines Stromkreises, eines Heizkörpers, eines Thermostatkopfes, die Verstopfung von Wasch- oder Spülbecken oder der Badewanne. Solche Schäden können während der regulären Arbeitszeit behoben werden, sofern sie unter Mängel und nicht unter Kleinreparatur (s. o.) fallen.

Bitte beachten Sie dies unbedingt, denn Kosten die bei einem unberechtigten Notfall entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Notrufnummern

Sven Rohde 0162-7054091

Fam. Tewes 05505-2797

Nick Machts 0172-9558732

Nebenkosten

Die Fristen und Zeiträume der jährlichen Betriebskostenabrechnung sind in § 556 BGB geregelt. Demnach ist der Vermieter verpflichtet, jährlich über die Nebenkosten abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Der Abrechnungszeitraum läuft stets vom 01. Januar bis 31. Dezember.

Selbstverständlich hat der Mieter das Recht, die Abrechnungsbelege auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Guthaben bzw. Nachforderungen hat der Vermieter/Mieter innerhalb eines Monats gegenüber dem Vermieter/Mieter auszugleichen.

Tierhaltung

Die Haltung von Zierfischen, Kanarienvögeln, Hamstern und anderen Kleintieren ist grundsätzlich gestattet. Größere Tiere, wie Hund und Katze sind zustimmungspflichtig und müssen vertraglich erlaubt werden.

Generell gilt: Die Haltung von Haustieren in der Wohnung darf nicht zu Belästigung der übrigen Mieter führen, außerdem darf die Wohnung nicht beschädigt werden.

Bitte teilen Sie uns bei Besichtigung der Wohnung unbedingt mit, ob Sie ein Haustier haben. Wenn Sie Mieter sind und sich ein Haustier anschaffen möchten, sprechen Sie uns unbedingt an, um zu klären, ob die Haltung mietvertraglich möglich ist.

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